Die Klage gegen das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist heute vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden. „Das heutige Karlsruher Urteil bestätigt unsere Auffassung: Menschen und Gemeinden in der Nachbarschaft von Windparks können finanziell an den Projekten beteiligt werden“, erklärt Falko Beitz, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Das Urteil aus Karlsruhe bestätigt: Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, Menschen und Gemeinden an den Erträgen der Windparks vor ihrer Haustür zu beteiligen. Damit wird auch der Ansatz der SPD-Fraktion, mehr Akzeptanz für die Energiewende durch verpflichtende finanzielle Beteiligung zu erreichen, als grundsätzlich zulässig und rechtskonform eingestuft.
Meine Fraktion begrüßt das Urteil ausdrücklich, zeigt es doch, dass die Menschen auch von der Energiewende und somit einem Ausbau der Erneuerbaren Energien in unmittelbarer Nachbarschaft gut profitieren können. Schließlich stehen die Windräder vor ihrer Tür und nicht etwa am Prenzlauer Berg. Für die Akzeptanz der Energiewende halten wir eine verpflichtende Beteiligung für wesentlich, und das nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern.
Für uns bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch, dass der Bund jetzt endlich seine Zurückhaltung bei der Schaffung einer bundesweit einheitlichen und verpflichtenden Lösung aufgeben muss. Menschen und Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen sollten bundesweit davon profitieren können. Wir haben in MV gezeigt, dass es möglich ist, jetzt muss der Bund zeigen, dass er bei diesem Thema ebenfalls Willens ist. Wenn wir das Ausbauziel von zwei Prozent der bundesdeutschen Fläche für die Windenergienutzung zügig erreichen wollen, schaffen wir das nur gemeinsam mit und nicht gegen die Menschen vor Ort.“
Hintergrund – Möglichkeit der bundesweiten Beteiligung:
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG2021) sieht in §6 bereits eine freiwillige Beteiligung der umliegenden Gemeinden an den Einnahmen von Windenergieanlagen vor. Die Höhe der freiwilligen Beteiligung liegt bei 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde (kWh). Würde diese Regelung bspw. in eine bundesweit verpflichtende Regelung umgewandelt, wäre dies für die Umlandgemeinden hoch attraktiv. Bei einer durchschnittlichen Leistung aktuell installierter Windkraftanlagen von 3,5 Megawatt bedeutet dies in Norddeutschland durchschnittlich 17.500 Euro pro Jahr und Windrad, die eine Gemeinde erhalten würde. Im windschwächeren Binnenland, wo eine Anlage entsprechend weniger Strom erzeugt, wären es immer noch gut 12.500 Euro pro Jahr und Windrad.