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Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht:

Beim Repowering von Windkraftanlagen gelten künftig klare Mindestabstände – 1.000 Meter zu Gemeinden, 800 Meter zu Splittersiedlungen. Gleichzeitig bleibt mehr Flexibilität vor Ort: Wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden zustimmen, sind auch geringere Abstände möglich. Die entsprechenden Änderungen im Baugesetzbuchausführungsgesetz werden im Oktober im Landtag abschließend beraten.

Eine erfolgreiche Energiewende gelingt nur mit den Menschen vor Ort – nicht gegen sie.