Das Kabinett hat heute die Novelle des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes in die Verbandsanhörung gegeben. Die SPD-Fraktion begrüßt die Überarbeitung ausdrücklich – denn sie schafft mehr Gerechtigkeit bei der Energiewende.
„Wer Windräder vor der Haustür hat, soll auch etwas davon haben – das ist unser Prinzip. Mit dem neuen Gesetz sorgen wir dafür, dass die Menschen vor Ort noch besser von der Energiewende profitieren“, erklärt Falko Beitz, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
Die SPD-geführte Landesregierung hatte bereits 2016 mit dem Beteiligungsgesetz bundesweit Maßstäbe gesetzt. Nun soll das Gesetz weiterentwickelt werden. „Weniger Bürokratie, flexiblere Beteiligungsmöglichkeiten – und das nicht nur bei Windrädern, sondern künftig auch bei Solarparks, dafür sorgen wir“, so Beitz
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Gemeinden und Bürgerinnen und Bürgern im Standardmodell an den Erträgen aus Wind- und Solarparks beteiligt werden. Je Kilowattstunde sind 0,3 Cent für die Gemeinden und 0,3 Cent für die Bürger vorgesehen. Bei Solarparks beträgt dieser Wert jeweils 0,2 Cent. Einigen sich Gemeinden und die Parkbetreiber nicht auf eine Beteiligung, tritt eine erhöhte Ersatzzahlung von 0,8 Cent je Kilowattstunde in Kraft.
„Der Baukasten, den das Gesetz als Beteiligungsmöglichkeiten vorsieht, ist deutlich flexibler und einfacher anzuwenden als die bisherigen Regelungen“, so Beitz abschließend.
Im Anschluss an die Verbandsanhörung wird das Gesetz vom Kabinett erneut beraten. Noch in diesem Sommer soll der Landtag erstmals über den Gesetzentwurf beraten.
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